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BVB-Handball-Damen vs. Metz

BVB-Handball-Damen vor historischem Königsklassen-Spiel gegen Metz

In der erst zweiten Champions-League-Saison der Vereinsgeschichte haben sich die Borussinnen für die Play-offs qualifiziert: Am 26. März um 18 Uhr spielt der amtierende Deutsche Meister gegen Metz HB aus Frankreich in der Helmut- Körnig-Halle in den Play-offs zum Viertelfinale.

In der Gruppenphase der Königsklasse haben die Handball-Damen bereits bewiesen, was alles möglich sein kann. Um den Traum vom Viertelfinale Wirklichkeit werden zu lassen, brauchen die Borussinnen ihre Fans im Rücken: 2500 Zuschauer sind für das Spiel zugelassen.

Beim Zutritt zur Halle ist die 2G-plus-Regelung bindend. Die digitalen Nachweise müssen in der Corona-Warn-App oder CovPass-App (digitales EU-Covid-Zertifikat) vorgezeigt werden. Zutritt zur Halle haben nur immunisierte (geimpfte/genesene) Personen, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.*

In der Helmut-Körnig-Halle muss eine medizinische Maske oder FFP2-Maske verpflichtend getragen werden. Auch am eigenen Sitzplatz darf die Maske nicht abgenommen werden. Befreit vom verpflichtenden Tragen einer Maske sind lediglich Kinder unter sieben Jahren.

Die Handball-Damen freuen sich über Ihre Unterstützung!

*Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die

Geimpft + Geimpft + Geimpft: zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung „geboostert“ (dritte Impfung) sind; gilt ab dem Tag der dritten Impfung
Geimpft + Geimpft: zweimal geimpft sind und die zweite Impfung mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt

Geimpft + Genesen: von einer Infektion genesen sind und zusätzlich mindestens eine Impfung erhalten haben
Genesen: von einer Infektion genesen sind und die Genesung mehr als 27 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren (Ausweisdokument ist vorzuzeigen) sind von der Nachweispflicht befreit. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (Attest notwendig), werden getestet zugelassen. Für die genannten Ausnahmen darf das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein, eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

Quelle: Borussia Dortmund Presse